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ÖNORM EN 179 und ÖNORM EN 1125: für Notausgangs- und Panikverschlüsse
Seit dem 1. April 2003 sind in Österreich beide Normen für Verschlusssysteme in Flucht- und Rettungswegen in Kraft. Wurden früher vorwiegend Notausgangsverschlüsse eingesetzt und diese fälschlich als Panikverschlüsse bezeichnet, so wird in den beiden neuen Normen zwischen Notausgangs- und Panikverschlüssen unterschieden. Es gibt:
- Notausgangsverschlüsse, die in der ÖNORM EN 179 geregelt sind und
- Panikverschlüsse, die in der ÖNORM EN 1125 geregelt sind.
Beide Normen regeln jedoch nur die Anforderungen und Prüfungen der jeweiligen Verschlusssysteme, sowie deren CE-Kennzeichnung und geben keine Auskunft über die Beschaffenheit des Fluchtweges und der damit verbundenen Türen. Diese Anforderungen sind jeweils von der Behörde festzulegen, die auch bestimmen muss, welches der beiden Systeme anzuwenden ist. Im Zweifelsfalle raten wir dazu, immer Beschläge nach der EN 1125 auszuschreiben.
Eine gemeinsame Prüfung und Zertifizierung von Schloss und Beschlag ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Bedienkräfte erreicht werden. Es muss in den Unterlagen der Hersteller die Zusammengehörigkeit der Teile eindeutig erkennbar sein, z.B. durch Zahlencode oder ähnlichem.
Grundsätzlich gilt: Panikverschlüsse können als Notausgangsverschlüsse verwendet werden, Notausgangsverschlüsse sind hingegen nicht als Panikverschlüsse geeignet!
Die Verschraubung der Beschlagselemente ist durchgehend auszuführen.
Das Montagezubehör wie Befestigungsschrauben und Drücker-Stifte sind Bestandteile der Verschlusseinheit und daher auch Bestandteil der Prüfung.
ÖNORM EN 179 Einsatzbereich Notausgang
Notausgangsverschlüsse nach EN 179 sind bestimmt für Fluchttüren in Gebäuden, die in der Regel keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen.
Beschläge:
- Bedienungselemente – Drücker oder Stoßplatten. Das freie Drückerende muss zur Oberfläche des Türblattes zeigen um Verletzungen zu vermeiden.
- Drücker- oder Wechselgarnituren.
ÖNORM EN 1125 Einsatzbereich Panikverschluss
Panikverschlüsse nach EN 1125 hingegen kommen an Fluchttüren in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen, wie es zB. in Krankenhäusern, Schulen oder Einkaufszentren der Fall ist.
Dies gilt nicht für Wohnungstüren und Türen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern.
Beschläge:
- Fluchtseite: Stangengriffe oder Druckstange über die gesamte Türbreite. Grundmann bietet die entsprechenden Druckstangen und Stangengriffe an. Näheres dazu.
- Außenseite: Drücker-, Knopf- oder Blindschilder, geprüft nach DIN 18273FS. Es ist nicht vorgeschrieben, dass das freie Drückerende zum Türblatt zeigen muss!
- 2-flügelige Türen (Treibriegelschloss): Stangengriff
DO-Nummern
DO-Nummern für GEOS-Beschläge
- DO 20.26.01 für Blatttüren (= Holztüren)
geeignet für Rundrosetten- und Schilderbeschläge - DO 20.26.02 für Rohrrahmentüren
geeignet für Ovalrosettenbeschläge
DO-Nummern für Schlösser
- BKS
EU Konformitätszertifikat Nr. 0432-BPR-0003
Prüfkennzeichnung DO 5.0/ DO 5.1/ DO 9.1/ DO 9.2/ DO 9.6 - BMH
EU Konformitätszertifikat Nr. 0432-BPR-000041
Prüfkennzeichnung DO 5.3/ DO 6.16/ DO 6.8/ DO 9.2 - KABA
Kabamatic lock Serie 128 und Kabamatic elolegic lock Serie 128,
entsprechend Prüfzertifikat Nr.120001138.85 und Nr. 120001138.95
Prüfkennzeichnung DO Nr. 6.17 - DORMA
EU Konformitätszertifikat Nr. 0432-BPR-0005
Prüfkennzeichnung DO Nr. 20.4.01/DO 20.4.02