Störche bei Grundmann
Feuerprobe für die TAC-Zutrittskontrolle. Im Falle eines Brandes müssen alle gefährdeten Personen das Gebäudes rasch und sicher verlassen können. Es ist daher zwingend, dass die dafür erforderlichen Türkomponenten – wie auch das elektronische Zutrittssystem – die Brandschutzkriterien erfüllen und nicht zu einer erhöhten Brandlast führen. |
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Paniksystem an der feuerabgewandten Seite nach EN 179 vor der Prüfung |
Automatisierte Zutrittsanlagen müssen eine Feuerwiderstandsprüfung nach EN 1634-1 bestanden haben. Es ist dabei nicht erforderlich, dass der Fluchttürverschluss nach einer derartigen Feuerwiderstandsprüfung (= über 30 Minuten bei fast 1.000°C) funktionstüchtig ist. Die Falle muss jedoch im Schließblech oder in der Stahlzarge eingerastet bleiben und die Türe verschlossen halten. |
Paniksystem an der feuerabgewandten Seite nach Ende der positiven Prüfung in der 36. Minute - keine Entzündung oder Durchbrand Batteriefach an der feuerzugewandten Seite nach Versuchsende Mit TAC-Privacy kann eine vorhandene Langschildverbohrung genutzt werden |
Erst diese Prüfung gibt endgültig Auskunft, ob die in der Entwicklung angestrebten Ziele auch tatsächlich erreicht worden sind. So könnte eine Entzündung oder Explosion von Batterien und Kunststoffteilen eine Brandgefahr oder eine Gefährdung der Benützer darstellen.
Das TAC-Schließsystem hat diese Prüfung bestanden und ist daher feuerschutzgeprüft nach EN 1634-1!
Installationen von Zutrittssystemen in der PraxisBei Neubau
Bei Sanierung
Sollten Sie noch Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an: Bernhard Rotteneder, Produktmanager TAC +43.2764.2202-180
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