Zulässiger Türspalt für eine gefälzte Türe
Zulässiger Türspalt für eine stumpfe Türe
Die Schlosstasche muss ausreichend freigestellt werden.
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Der Türspalt ist in der ÖNORM B 5330-1 geregelt und darf ein Maß von 3 bis max 5 mm nicht überschreiten. Dabei muss man grundsätzlich zwischen stumpfen und gefälzten Türen unterscheiden: Bei gefälzten Türen beträgt der zulässige Türspalt 3mm (+2 und -1 mm), während bei stumpfen Türen bis zu 4mm (+1 und -2 mm) erlaubt sind.
2 weitere Tipps für den Einsatz von Kurbelfallenschlössern:
MONTAGETIPP Für eine klaglos funktionierende Kurbelfalle ist auch die ausreichende Freistellung der Schlosstasche nötig. Die Schlosstasche muss im Fallenbereich also nachgestemmt werden, damit die Falle störungsfrei funktionieren kann.
ANWENDUNG Wir bieten Kurbelfallenschlösser der Serie 300K für den Wohnbau und der Serie 400K für den Objektbau an. Da allerdings immer wieder Kurbelfallenschlösser der Serie 300K im Objektbereich unsachgemäß eingesetzt werden, stellen wir Ihnen an dieser Stelle nochmals eine Übersicht über die jeweiligen Belastungsgrenzen zur Verfügung.
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Serie 300K
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Serie 400K
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Einsatz für Türen im
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Wohnbereich mit normaler Beanspruchung
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Bürobereich und Türen in öffentlichen Gebäuden bei starker Beanspruchung
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Empfohlenes Türgewicht
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40 kg bis max. 100 kg
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100 kg bis max. 200 kg
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Geprüft nach ÖNORM EN 12209
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Gebrauchkategorie 1 Schutzklasse 1
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Gebrauchkategorie 3 Schutzklasse 2
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Maße nach ÖNORM B 5350
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JA
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JA
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In Serie FH ÖNORM B 3858
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NEIN
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JA
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